Spriterstattung Exkursionen
Findet im Zuge einer unserer Lehrveranstaltungen (515.xxx) eine Exkursion statt, können vom Lehrstuhl AVAW die Spritkosten für Fahrgemeinschaften erstattet werden.
Voraussetzungen
Damit die Spritkosten erstattet werden können, müssen die folgenden 3 Punkte ausnahmslos erfüllt werden:
- In einem Fahrzeug müssen mindestens 2 (zur Lehrveranstaltung angemeldete) Personen mitfahren.
- Das Fahrzeug muss zwei Mal vollgetankt werden (Erläuterung siehe unten).
- Die / der Vortragende muss aus Versicherungsgründen bereits vor der Exkursion die Teilnehmer:innenliste und eine Fahrgemeinschaft-Liste an das Sekretariat AVAW übermittelt haben. Bitte dies mit der / dem Vortragenden abklären.
Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen im Sekretariat AVAW abgegeben werden:
- Spesenabrechnung-Formular
- Formloses Schreiben
- Zwei original Tankrechnungen
- Eventuelle Park- und/oder Mautgebühren
Nicht erstattet werden die Autobahnvignette oder Strafen.
Eine Übermittlung per Mail oder Fax ist nicht möglich, da die Originalbelege unbedingt notwendig sind.
Spesenabrechnung-Formular
Anbei einige Tipps bzw. Hilfestellungen zum Ausfüllen des Formulares:
- Es darf kein Kilometergeld abgerechnet werden.
- Beim Punkt "sonstiges" geben Sie den Betrag der zweiten Tankrechnung (nach der Exkursion) und eventuelle Park- und/oder Mautgebühren an. Bitte eine Summe bilden.
- Neben dem Wort "sonstiges" vermerken Sie "Spritkosten", "Parkgebühr" und/oder "Mautgebühr".
- Bitte nicht Überweisung, sondern Barauszahlung ankreuzen.
Der Betrag wird dann bei Übergabe der Unterlagen bar ausgezahlt.
Formloses Schreiben
Das formlose Schreiben muss folgende Informationen enthalten (kann gerne auch handschriftlich sein):
- Lehrveranstaltungsnummer und -bezeichnung
- Datum der Exkursion
- Reiseroute (Abfahrtsort, eventuelle Zwischenziele, Exkursionsziel & Rückfahrt)
- Wohnort der Fahrerin bzw. des Fahrers (damit der Tankort kontrolliert werden kann)
- Namen der Personen im Fahrzeug ("Fahrer" vermerken)
- Erklärung, warum nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren wurde
Sie können dem formlosen Schreiben auch z.B. Ausdrucke der ÖBB-Webseite als Nachweis beilegen.
Hinweis Tankrechnungen
Es muss ausnahmslos zwei Mal vollgetankt werden.
- Unmittelbar vor der Exkursion oder frühestens am Abend des Vortages.
- Unmittelbar nach der Exkursion.
Vollgetankt werden muss entweder in Leoben oder dem Wohnort - je nachdem welcher Ort näher am Exkursionsziel liegt.
Sollte einer der o.a. Punkte nicht erfüllt sein, können wird die Spritkosten leider nicht erstatten.
Bei Fragen, können Sie gerne Frau Tanja Trieb unter
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