Qualifikation „Abfallbeauftragter“ am AVAW
Der Lehrstuhl AVAW ist bemüht, den Studierenden an der MUL ein großes Angebot an unterschiedlichen Lehrveranstaltungen und Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten.
Mit dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wurde der lehrveranstaltungsspezifische Rahmen für die gegenständliche Qualifikation zum Abfallbeauftragten gem. § 11 AWG 2002 abgestimmt und offiziell vereinbart.
Was ist „Abfallbeauftragter“?
In Betrieben mit mehr als 100 Mitarbeiter:innen schreibt der Gesetzgeber mit dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 § 11 die Bestellung eines Abfallbeauftragten vor. Dieser hat u.a. die Einhaltung aller abfallrechtlichen Vorschriften und Bescheide zu überwachen. Des Weiteren obliegt ihm die Beratung des Betriebsinhabers in allen abfallwirtschaftlichen Belangen, wie z.B. Kostenkalkulation für Abfallbehandlungen, erzielbare Erlöse für Altstoffe und die Erstellung bzw. Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes.
Wer kann die Qualifikation erlangen?
Grundsätzlich können alle Studierende der Montanuniversität Leoben die Qualifikation zum Abfallbeauftragten erlangen. Die Person muss vor dem Antritt zur schriftlichen Prüfung nachweisen, dass alle u.a. Fächer (siehe „Voraussetzungen“) positiv absolviert sind.
Die Qualifikation ist vorwiegend an die Inhalte der Studienrichtung „Industrielle Umweltschutz- und Verfahrenstechnik“ (auslaufend) bzw. Studienrichtungen „Umwelt- und Klimaschutztechnik“ sowie „Recyclingtechnik“ ausgerichtet.
Da bei der Abwicklung auf die lehrstuhleigenen Strukturen zurückgegriffen wird, fallen für die Studierende keine Kosten an.
Warum die Qualifikation?
Mit dem Zertifikat erfolgt ein weiterer Nachweis zur Befähigung und praxisnahen Ausbildung im abfall- und umwelttechnischen Bereich. Neben den verbesserten Chancen beim Bewerb um Praktikums- und Arbeitsstellen während des Studiums stellt das Zertifikat natürlich auch eine sinnvolle Ergänzung zum abgeschlossenen Studium dar.
Prüfungsmodus
Nach dem positiven Abschluss aller, für die Erlangung der Qualifikation notwendigen Voraussetzungen, ist eine schriftliche Prüfung abzulegen. Der abschließende Prüfungstermin ist individuell abzustimmen und ist bitte direkt mit dem Prüfer Herrn Ass.Prof. Renato Sarc per Mail zu vereinbaren.
Zur Vorbereitung an die Prüfung steht ein Fragenkatalog mit relevantesten Fragen zu u.a. Lehrveranstaltungen zur Verfügung. Der Katalog kann ausschließlich persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls oder beim Ass.Prof. Renato Sarc in Papierform abgeholt werden (Vorabstimmung per Mail ist bitte erwünscht). Bei der Abholung des Katalogs ist eine Geheimhalteerklärung zu unterschreiben.
Bei positiver Beurteilung der Prüfung wird den Studierenden vom Sekretariat AVAW ein schriftlicher Qualifikationsnachweis ausgestellt.
Voraussetzungen
Folgende Lehrveranstaltungen (Prüfungen) müssen positiv absolviert sein, damit man zur abschließenden Prüfung antreten darf.
Studienrichtung „Industrielle Umweltschutz- und Verfahrenstechnik“
Es müssen alle u.a. 20 SST und 27,5 ECTS nachgewiesen werden.
Lehrveranstaltungen | SST | ECTS |
Grundzüge der Abfalltechnik und Abfallwirtschaft | 2 | 2 |
Spezielle Abfallwirtschaft | 2 | 2,5 |
Behandlung von gefährlichen Abfällen | 2 | 3,5 |
Entsorgungslogistik | 2 | 3 |
Stoffstromanalyse, Kreislaufwirtschaft und Bilanzierung/LCA | 3 | 3,5 |
Übungen zu EDV-gestützte Bilanzierung/LCA | 2 | 4 |
Öko-Controlling | 2 | 3,5 |
Umweltrecht (Abfallrecht) | 3 | 3 |
Moderations- und Problemlösungstechniken | 2 | 2,5 |
Summe | 20 | 27,5 |
Studienrichtung „Umwelt- und Klimaschutztechnik“ und „Recyclingtechnik“
Zusätzlich zu den u.a. PFLICHT-Lehrveranstaltungen müssen aus der Tabelle WAHL-Lehrveranstaltungen mindestens 5 SST und 8 ECTS positiv absolviert sein.
PFLICHT-Lehrveranstaltungen | SST | ECTS |
Grundzüge der Abfalltechnik und Abfallwirtschaft | 2 | 2 |
Spezielle Abfallwirtschaft | 2 | 2,5 |
Behandlung von gefährlichen Abfällen | 2 | 3,5 |
Entsorgungslogistik | 2 | 3 |
Methoden der Kreislauf- und Abfallwirtschaft | 3 | 3,5 |
Umwelt- und Anlagenrecht | 2 | 3 |
Abfallrecht | 2 | 2 |
WAHL-Lehrveranstaltungen | ≥ 5 | ≥ 8,0 |
Summe | 20 | 27,5 |
WAHL-Lehrveranstaltungen | SST | ECTS |
Öko-Controlling / Sustainability Controlling | 2 | 3,5 |
Sustainability Management | 3 | 4,5 |
Management Systems | 2 | 3 |
Kommunale Kreislaufwirtschaft | 2 | 2,5 |
Spezielle Umweltanalytik und Probenahme | 4 | 6 |
Toxikologie und Umweltschadstoffe | 2 | 2,5 |
Sollten Sie noch Fragen zum Abfallbeauftragten haben, können Sie mit nachstehendem Formular dem Verantwortlichen Herrn Ass.Prof. Renato Sarc direkt eine Anfrage senden.

Renato Sarc
Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont.
Arbeitsgruppenleiter
Telefon: +43 3842 / 402-5105
Mobil: +43 676 / 84 53 86-805
E-Mail: