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Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft // Montanuniversität Leoben
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Abfallbeauftragter

Da der Lehrstuhl AVAW stets darum bemüht ist, seinen Studierenden eine große Palette an unterschiedlichen Lehrveranstaltungen und Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten, wurde eine Anfrage an das (damalige) Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gestellt, betreffend der Qualifikation zum Abfallbeauftragten. Obwohl das Haupwahlfach „Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft“ natürlich die notwendigen Voraussetzungen abdeckt, fehlte bis jetzt allerdings eine „offizielle“ Bestätigung der Qualifikation gemäß § 11 AWG 2002 seitens des Ministeriums.

Es freut uns daher besonders, daß unser Ansuchen beim Ministerium positiv bewertet wurde und unser Lehrstuhl AVAW diese Zusatzqualifikation nun ebenfalls anbieten kann. Da bei der Abwicklung auf die lehrstuhleigenen Strukturen zurückgegriffen wird, fallen zudem für die Studierende keine Kosten an.

 

Was ist der Abfallbeauftragte?

In Betrieben mit mehr als 100 Mitarbeiter:innen schreibt der Gesetzgeber die Bestellung eines Abfallbeauftragten vor. Dieser hat die Einhaltung aller abfallrechtlichen Vorschriften und Bescheide zu überwachen. Weiters obliegt ihm die Beratung des Betriebsinhabers in allen abfallwirtschaftlichen Belangen, wie z.B. Kostenkalkulation für Abfallbehandlungen, erzielbare Erlöse für Altstoffe und der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten.

 

Prüfungsmodus

Nach dem positiven Abschluss aller, für die Erlangung des Qualifikationsnachweises notwendigen Vorlesungsprüfungen (siehe Tabelle), ist eine schrifliche Prüfung abzulegen. Durch diese sollen die Kenntnisse in den relevanten Themenbereichen über einen Fragenmix nachgewiesen werden. Bei positiver Beurteilung der Prüfung wird den Studierenden dann vom Sekretariat AVAW ein schriftlicher Qualifikationsnachweis ausgestellt.

Der abschließende Prüfungstermin muss bitte direkt mit dem Prüfer Herrn Dr. Renato Sarc vereinbart werden.

 

Voraussetzungen

Folgende Prüfungen müssen positiv absolviert sein, damit man zur Abfallbeauftragten-Prüfung antreten kann:

Lehrveranstaltungen SWS ECTS (IU)
Grundzüge der Abfalltechnik und Abfallwirtschaft    2 2
Spezielle Abfallwirtschaft 2 2,5
Behandlung von gefährlichen Abfällen 2 3,5
Entsorgungslogistik 2 3
Stoffstromanalyse, Kreislaufwirtschaft und Bilanzierung/LCA 3 3,5
Übungen zu EDV-gestützte Bilanzierung/LCA 2 4
Öko-Controlling    2 3,5
Umweltrecht (Abfallrecht) 3 3
Moderations- und Problemlösungstechniken 2 2,5

 

 

Warum die Zusatzqualifikation?

Mit dem Zertifikat soll die Befähigung und praxisnahe Ausbildung im umwelttechnischen Bereich und im Abfallwirtschaftssektor nachgewiesen werden. Neben den verbesserten Chancen beim Bewerb um Praktikumsstellen während des Studiums stellt das Zertifikat natürlich auch eine sinnvolle Ergänzung zum abgeschlossenen Studium dar.

 

 

Sollten Sie noch Fragen zum Abfallbeauftragten haben, können Sie mit nachstehendem Formular dem Verantwortlichen Herrn Dr. Renato Sarc direkt eine Anfrage senden.

Renato Sarc

Renato Sarc

Ass.Prof. Dipl.-Ing. Dr.mont.
Arbeitsgruppenleiter

Telefon: +43 3842 / 402-5105
Mobil: +43 676 / 84 53 86-805
Fax: +43 3842 / 402-5102
E-Mail: renato.sarc@unileoben.ac.at

 
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